Ab dem 1.11.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz:
Meldet sich ein Mieter ab oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Vermieters vorlegen.
Ihre Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen der meldepflichtigen Personen
Achtung: Die Bescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen vorliegen. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000€.
Wir empfehlen, diese Angaben bereits im Rahmen der Wohnungsabnahme/Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten und dem Mieter zusammen mit dem Übergabeprotokoll auszuhändigen.