Verwaltungsaufnahme WEG – Kartäuser Straße, Erfurt

Wir freuen uns, dass sich die Eigentümer mehrheitlich für die WEG-Verwaltung durch die Alkenbrecher Haus- und Immobilienverwaltung GmbH entschieden haben.

Hierbei handelt es sich um das sogenannte „Lucius-Hebel-Stift“, erbaut in den Jahren 1854/57. Dieses Objekt ist ein Stück Erfurter Geschichte, denn es gehörte ehemals zum Gelände des Katholischen Krankenhauses Erfurt:
Bedingt durch den Umzug des Krankenhauses in einen moderneren und günstiger gelegenen Neubau im Jahr 2003 standen sämtliche Gebäude auf dem Gelände über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren leer. Mit Hinblick auf die Geschichte und die zeitgenössische Bauweise der Gebäude sowie des eintretenden Zerfalls war dies ein trauriger Anblick. Die Zukunft des Lucius-Hebels-Stifts sowie weiterer Gebäude auf dem Grundstück war lange Zeit unklar: Zwischenzeitlich war der Abriss der Gebäude geplant und bereits durch die Stadtverwaltung genehmigt, um Platz für Neubauten zu schaffen.
Glücklicherweise konnte dies jedoch durch die Gewinnung mehrerer Investoren abgewendet werden. Ab 2012 erfolgte eine aufwendige Sanierung der architektonisch bedeutenden und zum Teil denkmalgeschützten Gebäude auf dem Gelände, wozu auch das Lucius-Hebel-Stift zählt.

Die Verwaltung nach WEG für wird zum 01.01.2017 aufgenommen.

Aktuelles – Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist am 01.06.2015 im Rahmen der Mietrechtsnovellierung in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt derzeit nur für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen.

Bisher musste der Mieter im Regelfall eine Provision an den Makler zahlen, unabhängig davon, ob der Makler durch den Vermieter oder durch den Mieter beauftragt wurde.

Der Makler darf künftig vom Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn dieser ihn ausdrücklich in Textform für einen Suchauftrag eingeschaltet hat, und der Makler sich daraufhin auf die Suche nach einer geeigneten Wohnung begibt.

Im Regelfall wird die Neuvermietung durch den Vermieter in Auftrag gegeben, nachdem der Mieter gekündigt hat. In diesem Fall kann der beauftragte Makler nur gegenüber dem Vermieter eine Courtage verlangen.

Als Makler bieten wir Ihnen selbstverständlich die gewohnte Arbeitsqualität bei der Beauftragung zur Vermarktung Ihrer Immobilie an. Über unsere aktuellen Konditionen beraten wir Sie gern: Kontakt

Aktuelles – Melderechtsgesetz ab 01.11.2015

Ab dem 1.11.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz:

Meldet sich ein Mieter ab oder um, muss er hierzu künftig die Bestätigung des jeweiligen Vermieters vorlegen.

Ihre Meldebestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Personen

Achtung: Die Bescheinigung muss innerhalb von 2 Wochen vorliegen. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000€.

Wir empfehlen, diese Angaben bereits im Rahmen der Wohnungsabnahme/Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten und dem Mieter zusammen mit dem Übergabeprotokoll auszuhändigen.…